Wolfgang von Engelberg
Steuerberater
Motzstr. 47 • 10777 Berlin
030 - 78 95 18 50
info@steuer-ve.de
Wolfgang von Engelberg
Steuerberater
Motzstr. 47 • 10777 Berlin
030 - 78 95 18 50
info@steuer-ve.de
Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf seiner Website mitteilt, verzögert sich die Einführung des sogenannten ELStAM weiter.
Eigentlich sollte das System schon im letzten Jahr online gehen und die gewohnten Lohnsteuerkarten ersetzen. Wegen dieser Panne wurden im Jahr 2011 die Lohnsteuerkarten für 2010 weiter benutzt. Was aus der neuerlichen Verzögerung folgt, ist derzeit noch unklar.
Link zum Bundesministerium für Finanzen
Seit Ende Oktober 2011 haben die Wohnsitzfinanzämter begonnen, den Arbeitnehmern die für sie gespeicherten elektronischen Lohnsteuermerkmalen mitzuteilen. Dabei kommt es vielfach zu einer doppelten Überraschung: Zum einen finden sich häufig fehlerhafte Eintragungen zu den Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträgen. Zur Korrektur dieser Fehler stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Formular-Management-System einen vereinfachten Antrag zur Verfügung.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=4
Eine größere Überraschung scheint diejenigen Arbeitnehmer zu erwarten, für die auf ihrer Lohnsteuerkarte 2010 ein individueller Freibetrag eingetragen war. Während dieser Eintrag aus 2010 automatisch auch in 2011 zur Lohnversteuerung herangezogen wurde, weist das Bundesfinanzministerium nun darauf hin, dass diese individuellen Freibeträge nicht in die elektronischen Lohnsteuermerkmale übernommen wurden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_141744/DE/BMF__Startseite/Publi...
Jeder betroffene Steuerbürger muss also nun bei seinem Finanzamt beantragen, daß der bisher geltende individuelle Freibetrag (oder ein sich für 2012 ergebender höherer oder geringerer) auch für 2012 in die elektronischen Lohnsteuermerkmale aufgenommen wird.
Dies geschieht für Erstanträge oder gegenüber dem Vorjahr erhöhte Freibeträge mit dem umfangreicheren Antragsformular
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=6
oder, für gegenüber 2011 gleichbleibende oder geringere Freibeträge, mit einem vereinfachten Antragsformular.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7
Die Formulare können über die angegebenen Links online ausgefüllt werden, müssen dann aber ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Finanzamt übersandt werden.