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Steuerberatung

Wer seine eigenen Kenntnisse und seine eigene Arbeitskraft in eigener Verantwortung einsetzt, sieht sich vielfältigen Anforderungen ausgesetzt. Eine gewichtige Herausforderung hierbei sind die steuerlichen Erfordernisse für Freiberufler bzw. Selbständige. Diese Begriffe, die im Sprachgebrauch meist gleichbedeutend sind, bedeuten steuerlich gravierende Unterschiede. Um durch diese und andere Fragestellungen des Steuerrechtes hindurch zu finden, ist es sinnvoll, daß Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Damit Sie Ihre Arbeitskraft für das Sachgebiet einsetzen können, dem Ihre Kenntnisse und Ihre Leidenschaft gelten – egal wie es im Steuerrecht eingestuft wird.

In meiner Mandantschaft betreue ich Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler der Branchen Bauhandwerk, Personalberatung und Zahnheilkunde. Insbesondere zu den umsatzsteuerlichen Besonderheiten dieser Berufsgruppen habe ich umfangreiche Erfahrungen gesammelt.